Norwegen
Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze mindestens 16 Monate alt sein. Es ist eine
Gesundheitsbescheinigung erforderlich, welche maximal 10 Tage für die Einreise gültig ist, diese muss von einem Tierarzt
unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und
dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt wurde.
Tollwut: Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper ist Vorschrift
Zusätzlich ist beim Hund noch folgendes notwendig: gültige Leptospirose- und Staupeimpfung.
Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt
werden. Bei Hunderassen, die mit den angeführten Rasse verwechselt werden können (z.B. American Staffordshire Terrier),
muss mit der Stammtafel nachweisbar sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt.
Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.
In Norwegen besteht Leinenpflicht.
Russische Föderation
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage.
USA
Hunde und Katzen benötigen ein amtlich anerkanntes Gesundheitszeugnis mit dem Eintrag, dass sie frei von auf den
Menschen übertragbaren Krankheiten sind.
"Nicht gelistete Drittländer"
Einige beliebte Urlaubsländer der Kategorie „Nicht gelisteten Länder“ :
Serbien / Montenegro und Türkei
Wer mit seinem Hund / seiner Katze in eines dieser Länder reisen möchte, muss daran denken, dass er bei der Rückkehr
wieder in die EU einreist. Es ist daher wichtig, bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherzustellen, dass die
nachfolgenden - erheblich verschärften Anforderungen für nicht gelistete Drittländer – unbedingt erfüllt sind:
Engel der Hunde e.V.