"Gelistete Drittländer"
In dieser Kategorie sind diejenigen Länder aufgelistet, deren Status in Bezug auf die Tollwut zufriedenstellendend ist, sowie
Länder, die Bekämpfungsprogramme gegen Tollwut nachweisen können.
Die vollständige Liste kann auf der Website des Bundesverbraucherschutzministeriums eingesehen werden.
Hierzu zählen folgende beliebte Urlaubsländer:
Bosnien-Herzegowina, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Australien, Kroatien, USA und Russische Föderation
Wer mit seinem Hund / seiner Katze in eines dieser Länder reisen möchte, muss daran denken, dass er bei der Rückkehr
wieder in die EU einreist. Es ist daher wichtig, bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherzustellen, dass
nachfolgende Bedingungen für die EU erfüllt sind:
•
Gültige Tollwutimpfung (Impfung muß mindestens 30 Tage alt sein, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich
nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun
drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre.)
•
Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis Mitte 2011)
•
Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.
Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung, zur Kennzeichnung und zum Heimtierausweis haben einzelne Länder darüber hinaus
gehende Anforderungen, die ebenfalls einzuhalten sind
Australien
Quarantänevorschriften (d.h. Einreise praktisch nicht möglich).
Bosnien-Herzegowina
Die gültige Tollwutimpfung darf nicht älter als 6 Monate sein. Staupeimpfung ist ebenfalls Vorschrift.
Engel der Hunde e.V.