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"Gelistete Drittländer" In dieser Kategorie sind diejenigen Länder aufgelistet, deren Status in Bezug auf die Tollwut zufriedenstellendend ist, sowie Länder, die Bekämpfungsprogramme gegen Tollwut nachweisen können. Die vollständige Liste kann auf der Website des Bundesverbraucherschutzministeriums eingesehen werden. Hierzu zählen folgende beliebte Urlaubsländer: Bosnien-Herzegowina, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Australien, Kroatien, USA und Russische Föderation Wer mit seinem Hund / seiner Katze in eines dieser Länder reisen möchte, muss daran denken, dass er bei der Rückkehr wieder in die EU einreist. Es ist daher wichtig, bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherzustellen, dass nachfolgende Bedingungen für die EU erfüllt sind: Gültige Tollwutimpfung (Impfung muß mindestens 30 Tage alt sein, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre.) Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis Mitte 2011) Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen. Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung, zur Kennzeichnung und zum Heimtierausweis haben einzelne Länder darüber hinaus gehende Anforderungen, die ebenfalls einzuhalten sind Australien Quarantänevorschriften (d.h. Einreise praktisch nicht möglich). Bosnien-Herzegowina Die gültige Tollwutimpfung darf nicht älter als 6 Monate sein. Staupeimpfung ist ebenfalls Vorschrift.
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