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Österreich Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. Portugal Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. Hunde dürfen nicht in Bussen mitgenommen werden. Schweden Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung; Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis ist notwendig. Wichtig: Für die Einreise sollte man mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen! Tschechien Eine Leine und ein Maulkorb sind mitzuführen. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Leinen- und Maulkorbzwang. Ungarn Die Einreise mit so genannten Kampfhunderassen und deren Kreuzungen ist verboten. Auf öffentlichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich Maulkorbpflicht. Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen in den einzelnen Ländern finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes - wählen Sie in der Gesamtländerliste ein Land aus und klicken Sie dann auf "Reise- und Sicherheitshinweise". Unter dem Punkt Einreisebestimmungen finden Sie dann jeweils weitere Informationen. Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr außerhalb der Europäischen Union Die EU-Verordnung, die den Reiseverkehr mit Heimtieren regeln (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken), teilt Drittländer in die beiden Kategorien "Gelistete Drittländer" und "Nicht gelistete Drittländer" ein. Für beide Kategorien gelten unterschiedliche Bestimmungen.
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